DIE BRÜCKE e.V. (KÖPRÜ)
Dt. Kultur und Wohltätigkeitsverein Istanbul
Beyaz Saray Alýþveriþ Merkezi
Yeniçeriler Cad. 85, Beyazýt - Istanbul
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Informationen zu Einreisebestimmungen / Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung / Gebühren / Doppelte Staatsangehörigkeit und Antrag zur Türkischen Staatsangehörigkeit
 

In all unseren Jahren aktiver Vereinsarbeit haben sich viele Informationen über das Leben als Ausländer in der Türkei angesammelt. Ein kleiner Ratgeber, ein Leitfaden durch die türkische Bürokratie ....

 

Informationen für Deutsche Staatsangehörige

Einreisebestimmungen

Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis.Als Tourist kann man sich bis zu drei Monaten visumsfrei im Land aufhalten.(www.istanbul.diplo.de)

Aufenthaltsrecht

Für den Aufenthalt Deutscher in der Türkei ist unabhängig vom Familienstand und vom Zweck des Aufenthalts die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für bis zu 5 Jahre möglich (vorher höchstens 2 Jahre). Das türkische Außenministerium teilte im Juli 2002 neue Durchführungsbestimmungen für Deutsche als Teil einer bevorzugten Staatengruppe mit: Erteilung zunächst für 2 Jahre (Voraussetzung gültiger Reisepass und Nachweis des Unterhalts), Verlängerung um jeweils 5 Jahre, bei Immobilienbesitz in der Türkei ist Ersterteilung von 5 Jahren möglich.
Die Aussicht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt es nach wie vor nicht. Die „langfristige Aufenthaltsgenehmigung“ eines Ausländers kann allerdings nur dann aufgehoben oder nicht verlängert werden, wenn eine Gefährdung der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder Moral vorliegt.

Arbeitserlaubnisrecht

Ausländer, die mit türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind und in ehelicher Gemeinschaft leben, und EU-Bürgern kann nunmehr unabhängig von den sonst geltenden Fristen und Voraussetzungen eine Sonderarbeitserlaubnis erteilt werden.
EU-Bürger haben keinen uneingeschränkten Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Arbeitserlaubnis. Gemäß ARB 1/80 besteht nach einem Jahr ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis zur Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber. Nach vier Jahren besteht ein Anspruch auf unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Nach fünf Jahren Beschäftigung besteht ein von den Voraussetzungen des ARB 1/80 unabhängiger gesetzlicher Anspruch auf eine unbefristete und unbeschränkte Arbeitserlaubnis.

Berufszugang/Erwerbsbeschränkungen

Mit einer Neuregelung des Arbeitserlaubnisrecht ist die Ausübung zahlreicher Berufe nur türkischen Staatsangehörigen vorbehalten war, aufgelöst worden. Mit der neuen Regelung ist ausländischen Arbeitnehmern und Selbständigen damit der tatsächliche Zugang zum Arbeitsmarkt für eine Vielzahl von Berufen außer z.B. dem des Rechtsanwalts, Notars, Apothekers, Richters, (Zahn)arztes, der Hebamme und der Krankenschwester eröffnet. Für Berufe im Ingenieurs-, Architekten- und Tourismuswesen sind ebenfalls Sonderbestimmungen vorgesehen. Für die Anstellung als Beamter ist die türkische Staatsangehörigkeit erforderlich. Für Inhaber einer „Mavi Kart“, die ehemalige, ursprünglich von Geburt türkische Staatsangehörige erhalten können, gelten Ausnahmen von den o.a. Berufsverboten für Ausländer.

Gebühren

Aufenthaltsgenehmigung
Die Türkei hat zum 01.01.2003 mit einer Ausnahmeregelung für Deutsche die Gegenseitigkeit bei der Höhe der Gebühren für Aufenthaltstitel umgesetzt. Mit Wirkung vom 02.04.2004 betragen die Gebühren 4 € für den ersten und 2 € für jeden weiteren Monat, zzgl. einmalig 75 YTL, ca. 41 €, für die Ausstellung eines Heftes. Eine Verlängerung kostet genausoviel wie die Neuausstellung.

bis zu 6 Monaten

14 € zum Tageskurs in YTL

für 12 Monate

26 € zum Tageskurs in YTL

für 5 Jahre

122 € zum Tageskurs in YTL

Kinder unter 16 Jahren müssen die Gebühren ebenfalls entrichten, es gibt keine Gebührenermäßigung für Minderjährige.

Deutsche Ehepartner, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind,
sowie deren Kinder werden ab 1. Dezember 2006 ihre Aufenthaltsgenehmigungen (ikamet tezkeresi) im Rahmen der Reziprozität gebührenfrei ausgestellt. Für Kinder gibt es keine Altersbegrenzung.
Auch sehen die Durchführungsvorschriften zum geänderten Ausländerrecht günstigere Bedingungen vor: Die Aufenthaltserlaubnis soll zunächst für drei Jahre, danach für jeweils fünf Jahre erteilt werden. Nach den neuen Durchführungsvorschriften erwirbt die ausländische Ehefrau eines Türken nach einer evtl. Scheidung eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis, wenn die Ehe mindestens drei Jahre in der Türkei bestand.

Arbeitsgenehmigung

Für die Erteilung der Arbeitserlaubnis gelten gemäß der türkischen Gebührenverordnung (Stand: 20.12.2005) folgende Gebühren:

befristete Arbeitserlaubnis bis 1 Jahr

  84,30 YTL (ca. 46 €)

bis 3 Jahre

253,40 YTL (ca. 137 €)

unbefristete Arbeitserlaubnis

422,50 YTL (ca. 228 €)

Arbeitserlaubnis für Selbständige

845,50 YTL (ca. 457 €)

Doppelte Staatsbürgerschaft

Seit 1914 verliert gundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wer auf Antrag eine andere erwirbt. Aber vielleicht möchten Sie dennoch die türkische erwerben und somit Doppelstaater werden. Dafür brauchen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung. Denn ohne diese verliert jeder deutsche Staatsangehörige mit dem Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch. Die Beibehaltungsgenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr beträgt 255 € und ist zwei Jahre gültig (Verlängerung jedoch möglich). In diesen zwei Jahren müssen Sie die ausländische Staatsangehörigkeit erwerben. Wenn Sie die Beibehaltungsgenehmigung bekommen haben und eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben haben, sind Sie Doppelstaater.
 


 

 Informationen für Österreischische Staatsbürger

Einreisebestimmungen

Inhaber von österreichischen Reisepässen benötigen für die Einreise in die Türkei ein Visum. Das Visum für die Einreise ist entweder bei den türkischen konsularischen Vertretungen in Österreich (Visagebühr beträgt 60.-Euro) oder an den türkischen Luft-, Land- und Seegrenzübergängen- vorausgesetzt, dass es sich um eine Reise zum touristischen Zweck handelt- (Visagebühr beträgt 15.-Euro) zu erhalten. Dieses Visum berechtigt höchstens einen dreimonatigen Aufenthalt in der Türkei (Stand Juli 2007 / www.tcviyana.at)

Gebühren für eine Aufenthaltsbewilligung (Stand Dezember 2005)

Für 1 Jahr

75 € zum Tageskurs in YTL

Für Österreichische Staatsbürger, die mit einem türkischen Staatsbürger verehelicht sind,

wird die Aufenthalserlaubnis zukünftig gratis ausgestellt.

Doppelte Staatsbürgerschaft / Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft

ACHTUNG: Der (freiwillige) Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit führt zum AUTOMATISCHEN Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, falls nicht DAVOR die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft schriftlich beantragt und bewilligt wurde (§ 27 StbG 1985 idgF).
Eine derartige Beibehaltung IST zu bewilligen, WENN sie wegen der vom/von der AntragstellerIn bereits erbrachten UND von ihm/ihr noch zu erwartenden Leistungen oder aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grunde IM INTERESSE ÖSTERREICHS liegt und - soweit Gegenseitigkeit besteht - der fremde Staat, dessen Staatsangehörigkeit angestrebt wird, der Beibehaltung zustimmt (§ 28 StbG 1985 idgF).(Quelle: www.auslandsoesterreicherinnen.at)

 


 

Informationen für Schweizer Staatsbürger

Einreisebestimmungen

Die Schweizerbürger/innen benötigen für die Einreise in die Türkei einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte und können sich ohne Visum bis zu 90 Tage in der Türkei zu touristischen Zwecken, aufhalten. Ebenfalls sind sie vom Transitvisum befreit.

Aufenthaltsbewilligung / Studie - und Arbeitsvisa

Die Schweizerbürger/innen , die für ein Studium oder für die Berufstätigkeit in die Türkei einreisen, benötigen ein Visum. Studium - und Arbeitsvisum werden nach dem Antrag in der Schweiz auf die Bewilligung von der Türkei erteilt.

Die Schweizerbürger/innen, die sich lange in der Türkei aufenthalten, müssen bevor der Abreise bei den türkischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz ein "Einreisevisum" beantragen. Die jenigen sollen sich nach ihrer Einreise in die Türkei (spätestens in einem Monat) bei der Fremdenpolizei in ihrem Aufenthaltsort anmelden, um die Formalitäten für ihre Niederlassung abfertigen zu lassen.

Gebühren für eine Aufenthaltsbewilligung (Stand Februar 2006)

Aufenthalt bis zu 1 Monat pro Tag: 0.20 Euro (dieser Betrag muss mind. 2 Euro sein und kann nicht mehr als 4 Euro sein). Für jeden folgenden Monat: 4 Euro pro Monat.

Für 1 Jahr

48 € zum Tageskurs in YTL

 

Doppelte Staatsbürgerschaft Schweiz – Türkei

Die Schweiz kennt die doppelte Staatsbürgerschaft. Schweizerbürger können also eine weitere Staatsbürgerschaft erwerben, ohne dass dies einen Einfluss auf das Schweizerbürgerrecht hat. Der Erhalt eines Bürgerrechts eines anderen Staats muss bei der offiziellen Schweizer Vertretung gemeldet werden.
 


 

  Auf der Ausländerbehörde (Emniyet Þubesi)

Beim Gang auf die Ausländerbehörse ist viel Zeit und Gedul mitzubringen. Die Bearbeitung dauert von einem bis zu drei Tagen. Die offizielle Internetseiten der Ausländerbehörde geben Ihnen einen Überblick über die mitzubringenden Unterlagen, aber auch sind Musteranträge und Formulare zum Downloden in türkischer und englischer Sprache bereitsgestellt.

Aufenthaltsgenehmigung

direkte Homepage: http://yabancilar.iem.gov.tr/

Alle Änderung (Familienstand, Wohnadresswechsel, etc)

die nicht mit den Angaben im Aufenthalts-Büchlein (ikamet tezkeresi) übereinstimmen, müssen innerhalb von 15 Tagen der zuständigen Polizeidienststelle (Emniyet Müdürlügü) gemeldet werden.

Arbeitserlaubnis für Ausländer. Das Gesetz finden Sie unter

www.calisma.gov.tr/mevzuat/4817_yabancilarin_calisma_izinleri.htm

Antrag auf  Türkische Staatsbürgerschaft

folgt.