![]() |
DIE BRÜCKE e.V. (KÖPRÜ) |
www.info-istanbul.info |
|
ÜBER UNS wGründer des Vereins
KONTAKTE wAufgabenbereiche
wDer Infobrief
wJAHRESKALENDER
2007 /
|
Informationen zu
Einreisebestimmungen / Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung /
Gebühren / Doppelte Staatsangehörigkeit und Antrag zur Türkischen
Staatsangehörigkeit In all unseren Jahren aktiver Vereinsarbeit haben sich viele Informationen über das Leben als Ausländer in der Türkei angesammelt. Ein kleiner Ratgeber, ein Leitfaden durch die türkische Bürokratie ....
Einreisebestimmungen Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis.Als Tourist kann man sich bis zu drei Monaten visumsfrei im Land aufhalten.(www.istanbul.diplo.de) Aufenthaltsrecht Für den
Aufenthalt Deutscher in der Türkei ist unabhängig vom Familienstand
und vom Zweck des Aufenthalts die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis für bis zu 5 Jahre möglich (vorher höchstens 2
Jahre). Das türkische Außenministerium teilte im Juli 2002 neue
Durchführungsbestimmungen für Deutsche als Teil einer bevorzugten
Staatengruppe mit: Erteilung zunächst für 2 Jahre (Voraussetzung
gültiger Reisepass und Nachweis des Unterhalts), Verlängerung um
jeweils 5 Jahre, bei Immobilienbesitz in der Türkei ist
Ersterteilung von 5 Jahren möglich. Arbeitserlaubnisrecht Ausländer, die
mit türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind und in ehelicher
Gemeinschaft leben, und EU-Bürgern kann nunmehr unabhängig von den
sonst geltenden Fristen und Voraussetzungen eine
Sonderarbeitserlaubnis erteilt werden. Berufszugang/Erwerbsbeschränkungen Mit einer Neuregelung des Arbeitserlaubnisrecht ist die Ausübung zahlreicher Berufe nur türkischen Staatsangehörigen vorbehalten war, aufgelöst worden. Mit der neuen Regelung ist ausländischen Arbeitnehmern und Selbständigen damit der tatsächliche Zugang zum Arbeitsmarkt für eine Vielzahl von Berufen außer z.B. dem des Rechtsanwalts, Notars, Apothekers, Richters, (Zahn)arztes, der Hebamme und der Krankenschwester eröffnet. Für Berufe im Ingenieurs-, Architekten- und Tourismuswesen sind ebenfalls Sonderbestimmungen vorgesehen. Für die Anstellung als Beamter ist die türkische Staatsangehörigkeit erforderlich. Für Inhaber einer „Mavi Kart“, die ehemalige, ursprünglich von Geburt türkische Staatsangehörige erhalten können, gelten Ausnahmen von den o.a. Berufsverboten für Ausländer. Gebühren
Aufenthaltsgenehmigung
Kinder unter 16 Jahren müssen die Gebühren ebenfalls entrichten, es gibt keine Gebührenermäßigung für Minderjährige.
Deutsche Ehepartner,
die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind, Arbeitsgenehmigung Für die Erteilung der Arbeitserlaubnis gelten gemäß der türkischen Gebührenverordnung (Stand: 20.12.2005) folgende Gebühren:
Doppelte Staatsbürgerschaft Seit 1914
verliert gundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wer auf
Antrag eine andere erwirbt. Aber vielleicht möchten Sie dennoch die
türkische erwerben und somit Doppelstaater werden. Dafür brauchen
Sie eine
Beibehaltungsgenehmigung. Denn ohne diese verliert jeder
deutsche Staatsangehörige mit dem Erwerb der türkischen
Staatsangehörigkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch.
Die Beibehaltungsgenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der
Gebühr beträgt 255 € und ist zwei Jahre gültig (Verlängerung jedoch
möglich). In diesen zwei Jahren müssen Sie die ausländische
Staatsangehörigkeit erwerben. Wenn Sie die Beibehaltungsgenehmigung
bekommen haben und eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben
haben, sind Sie Doppelstaater.
Einreisebestimmungen Inhaber von österreichischen Reisepässen benötigen für die Einreise in die Türkei ein Visum. Das Visum für die Einreise ist entweder bei den türkischen konsularischen Vertretungen in Österreich (Visagebühr beträgt 60.-Euro) oder an den türkischen Luft-, Land- und Seegrenzübergängen- vorausgesetzt, dass es sich um eine Reise zum touristischen Zweck handelt- (Visagebühr beträgt 15.-Euro) zu erhalten. Dieses Visum berechtigt höchstens einen dreimonatigen Aufenthalt in der Türkei (Stand Juli 2007 / www.tcviyana.at) Gebühren für eine Aufenthaltsbewilligung (Stand Dezember 2005)
Für Österreichische Staatsbürger, die mit einem türkischen Staatsbürger verehelicht sind, wird die Aufenthalserlaubnis zukünftig gratis ausgestellt. Doppelte Staatsbürgerschaft / Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ACHTUNG: Der
(freiwillige) Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit führt zum
AUTOMATISCHEN Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, falls
nicht DAVOR die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
schriftlich beantragt und bewilligt wurde (§ 27 StbG 1985 idgF).
Einreisebestimmungen Die Schweizerbürger/innen benötigen für die Einreise in die Türkei einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte und können sich ohne Visum bis zu 90 Tage in der Türkei zu touristischen Zwecken, aufhalten. Ebenfalls sind sie vom Transitvisum befreit. Aufenthaltsbewilligung / Studie - und Arbeitsvisa Die Schweizerbürger/innen , die für ein Studium oder für die Berufstätigkeit in die Türkei einreisen, benötigen ein Visum. Studium - und Arbeitsvisum werden nach dem Antrag in der Schweiz auf die Bewilligung von der Türkei erteilt. Die Schweizerbürger/innen, die sich lange in der Türkei aufenthalten, müssen bevor der Abreise bei den türkischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz ein "Einreisevisum" beantragen. Die jenigen sollen sich nach ihrer Einreise in die Türkei (spätestens in einem Monat) bei der Fremdenpolizei in ihrem Aufenthaltsort anmelden, um die Formalitäten für ihre Niederlassung abfertigen zu lassen. Gebühren für eine Aufenthaltsbewilligung (Stand Februar 2006) Aufenthalt bis zu 1 Monat pro Tag: 0.20 Euro (dieser Betrag muss mind. 2 Euro sein und kann nicht mehr als 4 Euro sein). Für jeden folgenden Monat: 4 Euro pro Monat.
Doppelte Staatsbürgerschaft Schweiz – Türkei Die Schweiz kennt
die doppelte Staatsbürgerschaft. Schweizerbürger können also eine
weitere Staatsbürgerschaft erwerben, ohne dass dies einen Einfluss
auf das Schweizerbürgerrecht hat. Der Erhalt eines Bürgerrechts
eines anderen Staats muss bei der offiziellen Schweizer Vertretung
gemeldet werden. Aufenthaltsgenehmigung direkte Homepage: http://yabancilar.iem.gov.tr/ Alle Änderung (Familienstand, Wohnadresswechsel, etc) die nicht mit den Angaben im Aufenthalts-Büchlein (ikamet tezkeresi) übereinstimmen, müssen innerhalb von 15 Tagen der zuständigen Polizeidienststelle (Emniyet Müdürlügü) gemeldet werden. Arbeitserlaubnis für Ausländer. Das Gesetz finden Sie unter www.calisma.gov.tr/mevzuat/4817_yabancilarin_calisma_izinleri.htm Antrag auf Türkische Staatsbürgerschaft folgt. |