DIE BRÜCKE e.V. (KÖPRÜ) ISTANBUL

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"Welche Leistungen will ich von Österreich?"

Prioritäten-Umfrage unter AuslandsösterreicherInnen

Bitte beteiligen Sie sich!

 

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA)unternimmt gemeinsam mit dem Auslandsösterreicher-Weltbund (AÖWB) vom 1. Märzbis 20. April 2009 eine elektronische Umfrage unter AuslandsösterreicherInnen.

Damit soll anonym festgestellt werden, welche die Hauptinteressen der AuslandsösterreicherInnen in Bezug auf Österreich sind.

Sie als AuslandsösterreicherIn können aus zehn Themen drei auswählen, die Ihnen persönlich am wichtigsten erscheinen. Wenn Sie darüber hinaus ein weiteres Ihnen wichtiges Thema nennen wollen, haben Sie auch dazu die Möglichkeit. Sie können auch, wenn Sie wollen, bei Interesse an weiteren derartigen Umfragen des Außenministeriums Ihre E-Mail-Adresse bekannt geben.

Die AÖ-Prioritäten-Umfrage ist
 vom 1.3. bis 20.4.2009
unter
www.aoe-umfrage.at
aufrufbar.

Es ist in Aussicht genommen, nach Ende dieser Befragung das Projekt auszuweiten und sowohl detaillierter nachzufragen als auch AuslandsösterreicherInnen eine Plattform anzubieten, wo sie untereinander diskutieren können.

Bitte beteiligen Sie sich an dieser Umfrage!

Sie tragen dazu bei, dem Außenministerium und dem AÖWB mitzuteilen, welche Leistungen aus Österreich Ihnen als AuslandsösterreicherIn am wichtigsten sind.

Danke !


 

 AN ALLE AUSLANDSÖSTERREICHER/INNEN IM AMTSBEREICH
DES ÖSTERREICHISCHEN GENERALKONSULATS ISTANBUL


Aussendung der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten:

Wien, 29. Jänner 2009


EP-Wahl 2009: Jetzt Eintragung überprüfen oder beantragen !
Erleichtertes Auslandswahlrecht auch bei der Europa-Wahl


Die Wahl der österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament (EP) findet am Sonntag, 7. Juni 2009 statt. Es ist dies die vierte EP-Wahl, an der ÖsterreicherInnen teilnehmen können. Für diese 'Europa-Wahl' gilt, wie schon bei der Nationalratswahl 2008, das stark erleichterte AuslandsösterreicherInnen-Wahlrecht: Alle ÖsterreicherInnen ab dem 16. Geburtstag sind wahlberechtigt, für die Stimmabgabe ist kein "Zeuge" mehr erforderlich, und Wahlkarten können für maximal 10 Jahre im Voraus beantragt werden.

Eintragung in die Europa-Wählerevidenz

Erste Voraussetzung für die Teilnahme an der österreichischen EP-Wahl ist die Eintragung in die 'Europa-Wählerevidenz' Ihrer zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich. Dies erfolgt mit dem sogenannten "gelben Formular": dem 'Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz'.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie für die EP-Wahl 2009 in die Europa-Wählerevidenz“ – noch – eingetragen sind (jede Eintragung gilt maximal 10 Jahre), wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wählerevidenzgemeinde und klären Sie die Frage.

Wenn Sie nicht (mehr) eingetragen sind, lassen Sie sich bald (wieder-)eintragen. Die Frist dafür endet voraussichtlich am 30. April 2009. Gleich oben auf der ersten Seite des "gelben Formulars" ist das Kästchen 'Europa-Wählerevidenz' anzukreuzen sowie bei einem Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Staat als Österreich auch das Kästchen unter Punkt 16: "Ich erkläre, dass ich bei Europawahlen die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen will."

Das Formular ist im Internet – www.ep2009.at – und bei allen österreichischen Vertretungsbehörden verfügbar. Lesen Sie bitte genau das Formular und auch die Ausfüllanleitung.

Beantragung der Wahlkarte

Weiters ist die Beantragung einer Wahlkarte bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich nötig: Sie können dies

• ENTWEDER nur für die kommende EP-Wahl unternehmen, aber erst nach der Ausschreibung der Wahl (ist für Mitte/Ende März in Aussicht genommen) – das Außenministerium hat dazu ein Formular aufgelegt –

• ODER gemeinsam mit der Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für die Dauer dieser Eintragung – maximal 10 Jahre – im Voraus. Dann erhalten Sie die Wahlkarte per Post automatisch an Ihre der Wählerevidenzgemeinde zuletzt mitgeteilte ausländische Wohnadresse zugeschickt.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Adresse Ihre Wählerevidenzgemeinde von Ihnen gespeichert hat, fragen Sie besser dort nach – sonst könnte die Wahlkarte an eine falsche Adresse geleitet werden. Das Wahlrecht gestattet nicht, für fehlgeleitete Wahlkarten – bzw. für Wahlkarten überhaupt – Duplikate auszustellen.

Sonderregelungen für Hauptwohnsitz-InhaberInnen in einem anderen EU-Staat

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Staat als Österreich haben, könnten Sie ANSTATT der österreichischen EP-Abgeordneten die EP-Abgeordneten Ihres Wohnsitzlandes wählen. Dazu bedarf es einer Eintragung bei der lokal zuständigen Stelle Ihres Hauptwohnsitzes entsprechend dem EP-Wahlrecht Ihres Hauptwohnsitzstaates.

Achtung: Nicht in allen EU-Staaten wird am 7. Juni gewählt. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig über den lokalen Wahltag und über eventuelle Voraus- und Briefwahlmöglichkeiten.

Und: Da Sie nur eine einzige Stimme bei der EP-Wahl abgeben dürfen, ist eine Eintragung zur EP-Wahl in mehr als einem Staat nicht erlaubt.

Mehr zur EP-Wahl 2009 finden Sie unter www.ep2009.at.

 

Mit meinen herzlichen Grüßen aus Wien
Ihr
T. M. Buchsbaum m.p
Leiter der AuslandsösterreicherInnen-und Wahl-Abteilung

 

Anmeldung Krisenvorsorgeliste

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an alle AuslandsösterreicherInnen

Ein Internet-online-Formular vereinfacht und erweitert ab sofort die AuslandsösterreicherInnen-Registrierung (Neueintragungen, Änderungen).

Abrufbar auf folgenden Homepages:

www.auslandsoesterreicherInnen.at  oder www.aoe-ratgeber.at 

Bedenken Sie: Nur wenn die österreichische Vertretungsbehörde Sie erreichen kann, ist es möglich, Ihnen rasch wichtige Informationen zukommen zu lassen.

Dies gilt besonders für einen Krisenfall.